COURAGE* KLAR FÜR EIN VERBOT VON KONVERSIONSMASSNAHMEN

„Zur Haltung der COURAGE* und ihrer Berater*innen und Sexualpädagog*innen gehört, dass sie trans*-, nichtbinären, inter* sowie bi- und homosexualitätsfeindlichen und entwertenden Einstellungen in der Öffentlichkeit mit Entschiedenheit entgegentritt; dies gilt insbesondere für die von religiös fundamentalistischen Kreisen propagierte Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung bzw. die geschlechtliche Identität einer Person zu verändern.“

– Mag. Johannes Wahala, Leiter der Beratungsstellen COURAGE*

„Sämtliche sexuellen Orientierungen wie Homosexualität, Bisexualität, Heterosexualität, Asexualität oder von Cis-Geschlechtlichkeit abweichendes Empfinden des eigenen Geschlechts oder psychisches Geschlecht wie Transidentität und Nicht-Binarität sind gleichwerte Ausdrücke menschlicher sexueller Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten und keine psychischen Störungen.“

– Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Konversionsmaßnahmen. Empfehlung betreffend Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken, November 2024

Daher setzt sich COURAGE* entschieden für ein gesetzliches Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv-reparativen Praktiken bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen ein, da diese als für die natürliche Entwicklung als „tief schädliche Eingriffe“ (UN Human Rights Council 2020) zu bewerten sind und klar gegen die Menschenrechte verstoßen (European Parlament Research Service 2024).