Begriffsdefinitionen

Es gibt viele Begriffe zur Beschreibung und zum Ausdruck von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und Queersein. Wir konzentrieren uns hier auf Informationen zu bestimmten Themen bzw. auf Antworten auf häufig gestellte Fragen. Definitionen und Erklärungen von einzelnen Begriffen wie trans*ident, pansexuell, nicht-binär, queer, polyamourös usw. findet Ihr zum Beispiel hier: https://queer-lexikon.net/glossar/

Behandlungsempfehlungen

Die so genannten Behandlungsempfehlungen fassen die Richtlinien zusammen, nach denen in Österreich trans*idente und nicht-binäre Personen (medizinisch, psychologisch, psychotherapeutisch) behandelt werden sollen. Die Behandlungsempfehlungen richten sich nach den sogenannten „Standards of Care“ für trans*idente und nicht-binäre Menschen, die von der WPATH (World Professional Association for Transgender Health) herausgegeben werden.

Es gibt unterschiedliche Empfehlungen für Personen unter 18 Jahren und Personen ab 18 Jahren. Die wesentlichsten Unterschiede sind, dass es für medizinische Maßnahmen bestimmte Altersgrenzen und zusätzliche Bedingungen gibt und dass eine psychotherapeutische Begleitung des Prozesses bei Kindern und Jugendlichen stattfinden muss. Bei Erwachsenen ist eine durchgängige Psychotherapie keine Voraussetzung.

Siehe auch Stellungnahmen

Behandlungsprozess / Transition

Der Behandlungsprozess von trans*identen und nicht-binären Personen in Österreich folgt den sogenannten „Behandlungsempfehlungen“. Je nachdem, welche Maßnahmen von der Person gewünscht sind, besteht dieser aus unterschiedlichen Schritten. Beispielhaft ist in der Grafik unten ein Behandlungsprozess einer Person dargestellt, die sowohl eine Hormontherapie machen möchte als auch chirurgische Maßnahmen anstrebt (z.B. Brustentfernung, Entfernung innerer und/oder äußerer Geschlechtsorgane, Neovagina, Penoid).

Im ersten Schritt muss von den 3 Fachpersonen (von klinischen Psycholog*innen, Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapeut*innen) eine Diagnose gestellt werden. Vor dem Beginn einer Hormontherapie bzw. vor operativen Eingriffen müssen aktuelle Stellungnahmen von Psychiater bzw. Psychiaterin und Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut eingeholt werden, die schriftlich (erneut) die Diagnose bestätigen und darlegen, dass gegen die jeweils geplante Maßnahme aus ihrer fachlichen Sicht keine Einwände bestehen. Die/Der sogenannte „Fallführende“ bestätigt in seiner/ihrer Stellungnahme außerdem, dass alle anderen Fachpersonen ebenfalls keine Einwände gegen die geplante Maßnahme haben. Die/Der Fallführende ist in den meisten Fällen die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut.

Die Stellungnahme der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten kann auch durch eine entsprechende Stellungnahme einer klinischen Psychologin bzw. eines klinischen Psychologen ersetzt werden, wenn diese*r die/der Fallführende ist.

Die Behandlungsschritte müssen nicht zwangsläufig der Reihenfolge der Grafik entsprechen, sondern richten sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen Person. Zum Beispiel muss nicht zwangsläufig eine Hormontherapie begonnen worden sein, bevor eine Brustentfernung (Mastektomie) stattfinden kann.

Empfehlungen für Fachpersonen zur Begleitung der Transition (klinische Psycholog*innen, Psychiater*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen für Hormontherapie etc.) sind in der Empfehlungsliste von COURAGE zusammengestellt.

Brustaufbau (Brustmodellierung) trans*männlich

Bei Trans*Männern und nicht-binären Personen, die sich als mehr männlich identifizieren, kann nach Entfernung der „weiblichen“ Brust die Modellierung einer „männlichen“ gewünscht sein.

Die Kosten dafür, inklusive etwaiger nötiger Korrekturen, übernehmen die Gesundheitskassen.

Für die Brustmodellierung wird oftmals empfohlen, davor zumindest über einige Monate Testosteron einzunehmen, weil dann ein ästhetisch besseres Ergebnis erzielt werden könne. Inwiefern das zutrifft, ist aber immer individuell abzuklären. Unabhängig davon ist die (begonnene) Hormontherapie aber keine Voraussetzung für die Brustmodellierung. Sportliche Betätigung und besonders Training der Brustmuskulatur vor dem Eingriff wird als vorteilhaft angesehen.

Brustaufbau trans*weiblich

Falls das Brustwachstum bei Trans*Frauen und nicht-binären Personen, die sich als mehr weiblich identifizieren, trotz Hormontherapie nicht ausreichend ist oder als nicht ausreichend empfunden wird, gibt es die Möglichkeit einer Brustvergrößerung.

Nachdem es sich aus Sicht der Gesundheitskassen dabei um eine reine „Schönheits-OP“ handelt, die für eine Transition nicht notwendig ist, werden diese nicht bezahlt. In Ausnahmefällen, also wenn wirklich gar kein Brustwachstum durch die Hormontherapie erreicht werden konnte, kann es sein, dass die Kassen die Kosten übernehmen. Das ist im Vorfeld mit der Gesundheitskasse abzuklären.

Diagnostik / Diagnose(n) Transidentität

Als Diagnostik wird prinzipiell jede Art von Abklärung oder Feststellung einer (potentiell) vorhandenen Störung oder Erkrankung bezeichnet. Das können körperliche Krankheiten sein (Bluthochdruck, Diabetes usw.) und/oder auch psychische Störungen (Depression, Angstzustände, Zwänge usw.).

Wenn trans*idente bzw. nicht-binäre Personen Änderungen ihres Vornamens oder Geschlechtseintrages beabsichtigen oder medizinische Maßnahmen (Hormontherapie, operative äußere Angleichung an die gelebte Geschlechtsidentität) in Anspruch nehmen möchten, muss im Sinne der in Österreich geltenden Behandlungsempfehlungen die Diagnose Trans*identität gestellt werden.

Je nachdem, an welchem Manual (= eine schriftliche Sammlung, die versucht, bestimmte Störungen oder Erkrankungen zu beschreiben, um eine Diagnose zu ermöglichen) die Fachpersonen sich orientieren, kann die Diagnose unterschiedlich formuliert sein:

  • F64.0 Transsexualität nach ICD-10 (= International Classification of Disorders, Version 10)
  • Genderdysphorie nach DSM-5 (= Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Version 5)
  • HA60 Genderinkongruenz nach ICD-11 (= International Classification of Disorders, Version 11)

Es ist wichtig zu betonen, dass mit der 11. Version des ICD Trans*identität definitiv und per se nicht mehr als Störung oder gar Krankheit klassifiziert wird. Was den Leidensdruck auslöst und damit eine „Behandlung“ notwendig macht, ist nicht die Trans*identität, sondern die Diskrepanz zwischen dem erlebten und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht.

Dysphorie und Dysmorphophobie (=körperdysmorphe Störung)

Dysphorie ist ein Gefühl von körperlichem oder sozialem Unwohlsein. Manche nicht-binäre oder trans*-Personen empfinden Dysphorie, wenn ihre Umwelt sie in einem falschen Geschlecht wahrnimmt, oder wenn ihre eigenen Vorstellungen von ihrem Geschlecht nicht zu ihrem eigenen Aussehen, Verhalten und Sein passen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass diese eigene Unzufriedenheit auch mit dem Druck und den Erwartungen der Gesellschaft zu tun hat. Viele trans*- Personen und manche nicht-binäre Personen ergreifen Maßnahmen wie Hormontherapien  und/oder Operationen, um ihre Körper dieser Wahrnehmung anzupassen. (Quelle: www.queer-lexikon.net)

Davon zu unterscheiden ist die Dysmorphophobie: Die körperdysmorphe Störung ist gekennzeichnet durch die anhaltende Beschäftigung mit einem oder mehreren wahrgenommenen Mängeln oder Fehlern im Aussehen, die für andere entweder nicht oder nur geringfügig wahrnehmbar sind. Die Betroffenen sind sich ihrer selbst übermäßig bewusst, oft mit dem Gedanken an eine Referenz (d. h. der Überzeugung, dass andere Menschen den wahrgenommenen Fehler oder Makel bemerken, beurteilen oder darüber sprechen). Als Reaktion auf ihre Besorgnis zeigen die Betroffenen wiederholte und exzessive Verhaltensweisen, wie z. B. die wiederholte Untersuchung des Aussehens oder der Schwere des wahrgenommenen Fehlers oder Makels, übermäßige Versuche, den wahrgenommenen Fehler zu tarnen oder zu verändern, oder eine ausgeprägte Vermeidung sozialer Situationen oder Auslöser, die den Kummer über den wahrgenommenen Fehler oder Makel erhöhen. Die Symptome sind so schwerwiegend, dass sie zu erheblichem Leidensdruck oder erheblichen Beeinträchtigungen im persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen führen. (Quelle ICD-11, Entwurfsfassung)

Die meisten trans*- und nicht-binären Personen berichten von Dysphorie, wenige von Dysmorphophobie. In seltenen Fällen kann es sein, dass beides erlebt wird.

Gutachten

Siehe Stellungnahmen.

In Österreich brauchen Personen, die (medizinische) Maßnahmen zu Angleichung an das gelebte Geschlecht anstreben, keine Gutachten, sondern Stellungnahmen von fachkundigen Personen.

Gutachten können nur von bestimmten Personen erstellt werden, die vom Gericht als sogenannte Sachverständige anerkannt sind und eine spezielle Zusatzausbildung als gerichtliche Gutachter*innen absolviert haben.

Haarentfernung

Die Entfernung von ungewollter Körperbehaarung ist meist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Je nach Körperstelle und Farbe der Haare kommen unterschiedliche Techniken infrage. Die Gesundheitskassen bezahlen die Haarentfernung im Gesicht unseres Wissens nicht, im Genitalbereich dann, wenn es Hautbereiche betrifft, die für eine genitale Geschlechtsangleichung relevant sind. Es ist immer vorab mit der Gesundheitskasse zu klären, ob die Kosten (oder ein Teil davon) übernommen werden.

Eine gute Zusammenfassung zu dem Thema findet man auf der Website des Vereins TransX.

Empfehlungen für Spezialist*innen für Haarentfernung finden sich in der Empfehlungsliste von COURAGE.

Hormontherapie

Jede Person hat von Geburt an sowohl „männliche“ (v.a. Testosteron) als auch „weibliche“ (v.a. Östrogen) Hormone im Körper. Wie hoch die jeweilige Menge an diesen Hormonen im Körper ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Üblicherweise ist bei Menschen mit dem Chromosomensatz XX (binär anatomisch „weiblich“) der Testosteronwert niedrig und der Östrogenwert hoch. Bei Menschen mit Chromosomensatz XY (binär anatomisch „männlich“) ist es umgekehrt, also üblicherweise ist der Östrogenwert niedrig und der Testosteronwert hoch.

Unter „Hormontherapie“ wird daher zumeist verstanden, dass trans*idente Menschen im Rahmen ihrer Transition und darüber hinaus sogenannte gegengeschlechtliche Hormone einnehmen, also „anatomisch weibliche“ Personen mit Testosteron behandelt werden, „anatomisch männliche“ Personen mit Östrogen, genauer: mit Estradiol, der im Körper wirksamen Form des Östrogens.

Bevor mit der Hormontherapie begonnen werden kann, müssen folgende Stellungnahmen / Befunde von Fachpersonen vorliegen:

  • Befund über die klinisch-psychologische Diagnostik einer klinischen Psychologin bzw. eines klinischen Psychologen der Diagnose Trans*identität
  • Befund eines Psychiaters / einer Psychiaterin der Diagnose Trans*identität und der Feststellung, dass aus fachärztlicher Sicht keine Einwände gegen die Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen bestehen
  • (zusammenfassende) Stellungnahme einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten der Diagnose Trans*identität und der Feststellung, dass aus psychotherapeutischer Sicht keine Einwände gegen die Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen bestehen; sofern der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin der/die Fallführende ist, ist in dieser Stellungnahme auch das Einvernehmen (Konsens) mit den beiden anderen Fachkräften zu bestätigen.

Siehe auch „Behandlungsempfehlungen“ und „Empfehlungsliste“.

Eingeleitet und durchgeführt wird die Hormontherapie von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Endokrinologie (= Hormonspezialist*innen) nach Abklärung etwaiger organischer Störungen, die zu beachten sind. Das geschieht mittels Blutuntersuchung. Nach Beginn der Behandlung werden die Hormonwerte regelmäßig kontrolliert und mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt besprochen.

Es gibt einige Medikamente, die zur Verfügung stehen (Tablette, Creme, Gel, Spritze, Pflaster). Die Wahl des geeigneten Medikaments wird gemeinsam mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt getroffen.

Die im Handel verfügbaren Arzneimittel, die zur Behandlung von Trans*- und nicht-binären Personen eingesetzt werden, sind für diese Behandlung nicht zugelassen. Es gibt (noch) keine Medikamente, die speziell für die Behandlung von Trans*- und nicht-binären Personen zugelassen sind. Der Einsatz dieser Medikamente ist trotzdem möglich, vorausgesetzt, eine Ärztin bzw. ein Arzt erklärt, dass dies in Ordnung ist und die zu behandelnde Person gibt dazu ihr schriftliches Einverständnis. Genannt wird diese Form der Behandlung dann „Off-Label Use“, also die Verwendung zu einem Zweck, der (bisher) nicht vorgesehen war. Die Einverständniserklärung der zu behandelnden Person wird auch „Informed Consent“ genannt.

Personenstandsänderung / Änderung des Geschlechtseintrags

Eine Personenstandsänderung (PSÄ) ist in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Siehe dazu auch die allgemeinen Hinweise auf der Website oesterreich.gv.at.

Die Option „drittes Geschlecht“ bzw. „divers“ kann in Österreich bisher nur von intergeschlechtlichen Personen gewählt werden. Nicht-binäre Personen müssen sich weiterhin für ein binäres Geschlecht entscheiden, wenn sie ihren Vornamen ändern wollen.

Die PSÄ muss VOR der Vornamensänderung erfolgen, es können aber beide Anträge gleichzeitig eingereicht werden. Die zuständige Stelle ist das Standesamt (Bundesländer) bzw. der Magistrat (Wien, dzt. Wien Landstraße).

Voraussetzungen:

  • Diagnose Trans*Identität (Transsexualismus nach ICD-10 F64.0 Geschlechtsdysphorie nach DSM-5 bzw. Geschlechtsinkongruenz nach ICD-11 HA60)
  • Feststellung, dass die empfundene Geschlechtsidentität mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft und irreversibel ist
  • Feststellung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des Identitätsgeschlechts vorliegt
  • Österreichische Staatsbürger*innenschaft, positiver Asylbescheid in Österreich oder Staatenlosigkeit – alle anderen Personen müssen sich nach den gesetzlichen Vorgaben ihres Herkunftsstaates richten

Unterlagen:

  • klinisch-psychologisch, psychotherapeutische oder psychiatrische Stellungnahme, die die ersten drei Punkte unter „Voraussetzungen“ bestätigt
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis (sind nicht unbedingt erforderlich, beschleunigen aber den Ablauf)

(Verpflichtende) Psychotherapie

Für erwachsene Trans*- oder nicht-binäre Personen, die eine Hormontherapie und/oder chirurgische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung anstreben, besteht keine Verpflichtung zur Psychotherapie bzw. zur psychotherapeutischen Begleitung des Transitionsprozesses. Es gibt auch keine Mindestanzahl an Psychotherapiestunden, die absolviert werden müssen, um Stellungnahmen für Hormontherapie und/oder geschlechtsangleichenden OPs zu erhalten. Die Dauer hängt von der jeweiligen Person und auch vom Arbeitsstil der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten ab. Falls keine längerfristige Psychotherapie gewünscht ist, wird empfohlen, dies bereits bei der Kontaktaufnahme mit den Psychotherapeut*innen klarzustellen.

Für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) ist eine psychotherapeutische Begleitung des Transitionsprozesses verpflichtend.

Weitere Informationen finden sich in den Behandlungsempfehlungen.

Stellungnahme(n)

Für folgende Maßnahmen im Rahmen einer Transition benötigen trans*ident oder nicht-binär empfindende Menschen Stellungnahmen (bei Psycholog*innen bzw. Ärzt*innen häufig auch Befund genannt) von Fachpersonen, die mit der Behandlung von trans*identen oder nicht-binären Personen vertraut sind:

  • Personenstands- und/oder Vornamensänderung
  • Behandlung mit pubertätsunterdrückenden Medikamenten
  • Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen
  • Chirurgische Maßnahmen zur Angleichung an das empfundene Geschlecht

Grundsätzlich sind Stellungnahmen/Befunde von 3 verschiedenen Fachpersonen notwendig: 1. von klinischen Psycholog*innen, 2. von Fachärzt*innen für Psychiatrie und 3. von Psychotherapeut*innen.

Welche Stellungnahmen für welche Maßnahmen benötigt werden, ist in den so genannten „Behandlungsempfehlungen“ des Gesundheitsministeriums nachzulesen.

Es gibt unterschiedliche Behandlungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und für Erwachsene.

Stimmtraining / Logopädie

Sowohl eine „Verweiblichung“ (Richtung höhere Tonlage) als auch eine „Vermännlichung“ (Richtung niedrigere Tonlage) ist mit einem adäquaten Stimmtraining möglich. Es gibt für beide Ziele mittlerweile viele Tutorials auf YouTube, die man dazu verwenden kann. Es ist sinnvoll und empfohlen, sich zumindest zu Beginn des Stimmtrainings mit einer Spezialistin bzw. einem Spezialisten (Logopädin/Logopäde) in Verbindung zu setzen, damit die Übungen von Beginn an richtig gemacht werden.

Sofern mit Stimmtraining nicht das gewünschte Resultat an „weiblicher“ Stimme erreicht werden kann, gibt es in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit einer operativen Korrektur der Stimmbänder.

Eine gute Zusammenfassung zu dem Thema findet man auf der Website des Vereins TransX.

Empfehlungen zum Thema Stimmtraining finden sich in der Empfehlungsliste von COURAGE.

Transident / Transsexuell / Transgeschlechtlich

Aus medizinischer Sicht gibt es derzeit 3 (noch) gültige Definitionen der Diagnose „trans*ident“:

Transsexualismus nach ICD-10 (1994): „Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.“

Genderdysphorie nach DSM-5 (2013): Um die Diagnose Genderdysphorie zu erhalten, muss eine deutliche Diskrepanz (Inkongruenz) zwischen dem individuell ausgedrückten/empfundenen Geschlecht einer Person und jenem Geschlecht oder jenen Geschlechtern gegeben sein, die ihm/ihr anderen zugewiesen werden. Dieses Empfinden muss mindestens über 6 Monate andauern. Bei Kindern muss der Wunsch, dem anderen Geschlecht anzugehören, vorhanden und verbal ausgedrückt worden sein. Der Zustand verursacht klinisch signifikanten Stress oder Einschränkungen im sozialer oder beruflichen Bereich oder auf anderen wichtigen Ebenen.

Im Original: “For a person to be diagnosed with gender dysphoria, there must be a marked difference between the individual’s expressed/experienced gender and the gender others would assign him or her, and it must continue for at least six months. In children, the desire to be of the other gender must be present and verbalized. This condition causes clinically significant distress or impairment in social, occupational, or other important areas of functioning.”

Genderinkongruenz nach ICD-11 (2022): “Die Genderinkongruenz im Jugend- und Erwachsenenalter ist gekennzeichnet durch eine ausgeprägte und anhaltende Inkongruenz zwischen dem erlebten Geschlecht einer Person und dem zugewiesenen Geschlecht, die oft zu dem Wunsch nach einer Transition führt, um als eine Person des erlebten Geschlechts zu leben und akzeptiert zu werden, und zwar durch eine Hormonbehandlung, einen chirurgischen Eingriff oder andere Gesundheitsdienstleistungen, um den Körper der Person so weit wie möglich und gewünscht an das erlebte Geschlecht anzupassen. Die Diagnose kann nicht vor dem Einsetzen der Pubertät gestellt werden. Geschlechtsvariante Verhaltensweisen und Vorlieben allein sind keine Grundlage für die Zuweisung der Diagnose.“

Daneben gibt es aber auch noch einige andere Begriffe gebräuchlich, die synonym mit „trans*ident“ verwendet werden wie z.B. „trans*geschlechtlich“ oder „trans*gender“.

Transition

Als Transition wird der (Behandlungs-)Prozess bezeichnet, den Trans*- und nicht-binäre Personen durchleben, um in ihrem empfundenen Geschlecht leben zu können. Die Transition umfasst meist eine Personenstands- und/oder Vornamensänderung, eine Hormontherapie mit gegengeschlechtlichen Hormonen und operative, geschlechtsangleichende Maßnahmen. Eine Transition ist immer ein individueller Prozess, daher können, müssen aber nicht alle möglichen Maßnahmen in Anspruch genommen werden.

Vornamensänderung

Trans*idente bzw. nicht-binäre Personen, die eine Änderung ihres Vornamens beantragen möchten, müssen zwangsläufig auch eine Änderung des Personenstandes beantragen, sofern es sich nicht um einen geschlechtsneutralen Vornamen handelt und die Person das bei der Geburt zugewiesene, bisher eingetragene Geschlecht behalten möchten.

Eine Änderung des Vornamens ist in Österreich nur möglich, wenn der Personenstand (Geschlechtseintrag) „dazu passt“. Es ist also leider weiterhin notwendig, dass alle Personen einen binären Geschlechtseintrag wählen. Bei „neutralen“ Vornamen (z.B. Andrea, René) kann der Personenstand männlich oder weiblich gewählt werden.

Eine Ausnahme bilden intergeschlechtliche Menschen. Diese haben die Möglichkeit, einen nicht-binären Personenstand zu wählen, unabhängig davon, welchen Vornamen sie eintragen lassen.

Der Antrag auf Vornamensänderung ist bei der Bezirkshauptmannschaft (Bundesländer) bzw. beim Magistrat (Wien, dzt. Wien Landstraße) einzureichen.

Trans*idente und nicht-binäre Personen bezahlen nur die Bearbeitungsgebühren und nicht die vollen Kosten, die üblicherweise bei Änderung des Vornamens anfallen würden.

Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit (sonst Unterschrift der Eltern bzw. der oder des Obsorgeberechtigten nötig)
  • Österreichische Staatsbürger*innenschaft, positiver Asylbescheid in Österreich oder Staatenlosigkeit – alle anderen Personen müssen sich nach den gesetzlichen Vorgaben ihres Herkunftsstaates richten

Unterlagen:

  • formloser schriftlicher Antrag (in vielen Fällen wird die Stellungnahme der Fachperson als Antrag akzeptiert)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • wenn zutreffend, Heirats-/Partnerschaftsurkunde bzw. Scheidungs-/Auflösungsentscheidungen
  • wenn zutreffend: Nachweis des akademischen Grades

Penoid

Penis, der bei transmännlichen Personen in Rahmen einer meist mehrstufigen Operation aus einem Eigenhautlappen (meist vom Unterarm oder Oberschenkel) geformt wird und der zumeist künstliche Schwellkörper enthält. Die vorhandene Klitoris wird verlängert und in die neu geschaffene Eichel integriert, womit das (klitorale) Lustempfinden vorhanden bleibt. Zusätzlich wird auch ein Hodensack geformt, in den künstliche Hoden eingesetzt werden.

Neovagina

Bezeichnung für eine Vagina, die hauptsächlich bei transweiblichen Personen im Rahmen einer Operation aus Hodensack- und Penisgewebe geformt wird. Die empfindliche Eichel bzw. die Nerven werden dabei erhalten und bilden dann die Klitoris, sodass die Orgasmusfähigkeit erhalten bleibt.

Psychiater*in

Ein Facharzt, eine Fachärztin bzw. eine fachärztliche Person, die zusätzlich zum allgemeinen Medizinstudium eine vertiefende Ausbildung für die Behandlung von psychischen Erkrankungen und Störungen gemacht hat. Als Ärzt*innen dürfen Psychiater*innen Medikamente verschreiben, Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen nicht.

Psycholog*in

Eine Person, die ein Studium der Psychologie absolviert hat. Psycholog*innen beschäftigen sich allgemein mit dem Erleben und Verhalten von Menschen und den Gründen für dieses Verhalten. Häufig arbeiten Psycholog*innen im Bereich der (klinisch-) psychologischen Diagnostik, sie untersuchen (meist mittels Fragebögen) bestimmte Fragestellungen (z.B.: Hat Person X eine Depression oder eine Angststörung? Ist Person Y trans*ident?) und stellen auf Basis der Antworten eine oder mehrere Diagnosen.

Psychotherapeut*in

Eine Person, die entweder ein Studium oder eine dem Studium gleichwertige Ausbildung in Psychotherapie absolviert hat. Psychotherapeut*innen behandeln psychische Störungen und Probleme. In den meisten Fällen passiert das im Rahmen einer sogenannten „Gesprächstherapie“, in der sich die Patient*innen mit den Therapeut*innen darüber unterhalten, was ihnen Probleme bereitet. Dazu kommen Elemente wie Experimente, Rollenspiele, Übungen, kreative Techniken (Malen, Zeichnen, Schreiben, Phantasiereisen o.ä.) oder auch konkrete Handlungsanleitungen. Die bekanntesten Therapierichtungen dabei sind vermutlich die Psychoanalyse, die Systemische Familientherapie und die Verhaltenstherapie.

Im Transitionsprozess übernehmen die Psychotherapeut*innen meist die Rolle der*des sogenannten „Fallführenden“, also der Person, die den Trans*Menschen am häufigsten und regelmäßigsten sieht und daher als Schnittstelle zu den anderen Fachpersonen fungiert.

Chirurgische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung / geschlechtsangleichende OPs (gaOPs)

Operative Maßnahmen zur Angleichung an das empfundene Geschlecht im Rahmen einer Transition können sein:

  • Mastektomie – Entfernung der Brust, genauer gesagt, des Fett- und Drüsengewebes der Brüste
  • Hysterektomie – Entfernung der Gebärmutter
  • Ovarektomie – Entfernung der Eierstöcke
  • Penektomie – Entfernung des Penis
  • Orchiektomie – Entfernung der Hoden
  • Neovagina – Modellierung einer Vagina inkl. Klitoris und Schamlippen
  • Penoid – Modellierung eines Penis inkl. Hodensack, künstlichem Schwellkörper und Hoden

Gemäß den in Österreich geltenden Behandlungsempfehlungen sind vor den jeweils gewünschten operativen Schritten Stellungnahmen einer Psychiaterin / eines Psychiaters und einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten oder einer klinischen Psychologin / eines klinischen Psychologen einzuholen.

Sofern davor keine Hormontherapie stattgefunden hat, ist jedenfalls auch ein diagnostischer Prozess zu durchlaufen, d.h. es benötigt eine klinisch-psychologische, eine psychiatrische und eine psychotherapeutische Diagnostik.

Andere Operationen (z.B. zur Anpassung des Gesichts oder der Stimme) werden in Österreich nicht zu den geschlechtsangleichenden Operationen im engeren Sinn gezählt und deshalb von den Gesundheitskassen auch nicht bezahlt.

Hormone

Im Rahmen der Hormontherapie bei trans* und nicht-binären Personen spielen zumeist Östrogen, Testosteron, Antiandrogene bzw. Antiöstrogene (Stoffe, die Testosteron bzw. Östrogen im Körper hemmen) und/oder so genannte „Pubertätsblocker“ (GnRH-Analoga) eine Rolle. Welche Wirkstoffe in welcher Menge eingesetzt werden, wird individuell für jede Person festgelegt.

Einen guten Überblick zum Thema Hormone findet man auf der Website des Vereins TransX.

Pubertätshemmer oder Pubertätsblocker (=“GnRH-Analoga“)

Für junge Trans*Personen vor der Pubertät besteht die Möglichkeit, Medikamente zu bekommen, die eine (weitere) Entwicklung der zumeist als unangenehm bis völlig unpassend empfundenen Geschlechtsorgane des zugewiesenen Geschlechts hemmen. Diese Medikamente werden unter dem Begriff „GnRH-Analoga“ zusammengefasst, weil sie ähnlich aufgebaut („analog“) sind wie ein bestimmtes körpereigenes Hormon (Gonadotropin-Releasing-Hormon, GnRH). GnRH spielt eine große Rolle bei der Geschlechtsentwicklung während der Pubertät.

Die Behandlung mit solchen Medikamenten wird von einer fachärztlichen Person durchgeführt, die Hormonspezialist*in für Kinder und Jugendliche ist. Um Pubertätshemmer bekommen zu können, müssen in Österreich dieselben Stellungnahmen und Befunde vorgelegt werden, wie es für die Hormontherapie mit gegengeschlechtlichen Hormonen notwendig ist.

Kontraindikationen

Das sind übersetzt sogenannte „Gegenanzeigen“, also Umstände, unter denen etwas nicht möglich ist, etwas nicht eingesetzt oder eingenommen werden soll. Häufig findet man Gegenanzeigen bei Medikamenten, wenn etwa Patient*innen z.B. eine bestimmten Erkrankung haben und deshalb ein gewisses Medikament nicht einnehmen dürfen.

Bei medizinischen Maßnahmen im Rahmen einer Transition steht in Befunden manchmal, dass es keine Kontraindikation(en) gegen den geplanten Schritt gibt (z.B. Hormontherapie). Das bedeutet, dass nach Meinung der/des Behandelnden zum Zeitpunkt des Befundes keine Umstände vorliegen, die diesen Schritt verhindern würden (z.B. eine schwerwiegende psychische Erkrankung).

Psychische Störungen und/oder Erkrankungen sind nicht automatisch eine Kontraindikation bei medizinischen Maßnahmen der Transition. Es gibt nur wenige, sehr schwere Fälle von psychischen Erkrankungen, die die medizinische Transition be- oder verhindern. Bei entsprechender Behandlung und Besserung bzw. Stabilisierung ist eine Transition möglich, auch wenn die Person unter einer psychischen Störung leidet.

Alltagstest

Eine veraltete Bezeichnung und nicht mehr gültig. Bis vor einigen Jahren gab es die Verpflichtung, eine gewisse Zeit im Alltag im Wunschgeschlecht zu leben, bevor eine rechtliche bzw. medizinische Transition möglich war. Das wurde „Alltagstest“ genannt. Mittlerweile ist ein solcher „Test“ nicht mehr notwendig.

Drittes Geschlecht

Viele Trans* und nicht-binäre Personen wünschen sich einen nicht-binären Geschlechtseintrag in ihren offiziellen Dokumenten. Bereits 2003 wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgehalten, dass die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht ist. Seit einer Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs im Juni 2018 ist es intergeschlechtlichen Personen möglich, einen Geschlechtseintrag zu wählen, der weder männlich noch weiblich ist, z.B. „x“ oder „divers“. Im Dezember 2018 wurde entschieden, dass intergeschlechtliche Personen das Recht haben, statt den oben genannten auch den Eintrag „inter“ in den offiziellen Dokumenten zu führen.

Für trans* und nicht-binäre Personen gibt es diese Möglichkeit bisher leider (noch) nicht.

Komorbidität

Ist das gleichzeitige Vorkommen von zwei oder mehr unterschiedlichen Krankheiten.

Bei einer Person wird dann von Komorbidität gesprochen, wenn sie/er an zwei oder mehr diagnostisch unterscheidbaren Störungen / Erkrankungen leidet. Dabei muss keine ursächliche Beziehung zwischen diesen bestehen.

(Quelle: https://www.gesundheit.gv.at/lexikon/K/komorbiditaet.html)

Wenn eine Person beispielsweise eine Angststörung entwickelt und zusätzlich auch Diabetes hat, dann spricht man von Komorbiditäten.

Standards of Care = Versorgungsempfehlungen für die Gesundheit von transsexuellen, transgender und geschlechtsnichtkonformen Personen

Diese werden herausgegeben von der World Professional Association for Transgender Health (WPATH) und umfassen den jeweils aktuellen Stand des weltweiten Wissens rund um die gesundheitliche Versorgung von trans*- und nicht-binären Menschen. Seit Ende 2022 ist die Version 08 gültig.

Die in Österreich geltenden Behandlungsempfehlungen basieren auf den Empfehlungen der WPATH.

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